Oct 15, 2023
Matthew R. Nicely, Partner, Internationaler Handel
JD, American University, Washington College of Law, cum laude, 1991 BA,
JD, American University, Washington College of Law, cum laude, 1991
BA, Oberlin College, 1987
JD, American University, Washington College of Law, cum laude, 1991
BA, Oberlin College, 1987
District of Columbia
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JD, American University, Washington College of Law, cum laude, 1991
BA, Oberlin College, 1987
JD, American University, Washington College of Law, cum laude, 1991
BA, Oberlin College, 1987
District of Columbia
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Internationaler Handel
Rechtsstreitigkeiten über Handelsabhilfemaßnahmen
Internationale Handelspolitik
Verwaltungs- und regulatorische Rechtsstreitigkeiten
Streitbeilegung und Beratung der Welthandelsorganisation (WTO).
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Matt Nicely ist Partner in der internationalen Handelspraxis von Akin, wo er sich hauptsächlich auf Handelsmaßnahmen, Zölle und andere Handelspolitiken konzentriert, die sich auf die Einfuhr von Waren auswirken.
Matt hat Mandanten aus verschiedenen Branchen in Antidumpingzoll-, Ausgleichszoll- und Schutzrechtsstreitigkeiten vertreten und berät regelmäßig zu den geschäftlichen Auswirkungen der täglichen Handels- und Zollvorschriften. Er tritt regelmäßig vor verschiedenen US-Behörden und Gerichten auf, unter anderem in Verfahren vor dem Handelsministerium (DOC), der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP), der International Trade Commission (ITC) und dem Office of the US Trade Representative (USTR). Er vertritt Mandanten auch in Berufungsverfahren vor dem US-amerikanischen Court of International Trade und dem US-Berufungsgericht für den Federal Circuit. Zu seinen aktuellen Fallarbeiten gehört die Vertretung von US-Importeuren in einem Bundesgerichtsverfahren über Zölle gemäß Abschnitt 301 auf US-Importe aus China sowie die Vertretung der US-amerikanischen Solarindustrie in Verwaltungsbehörden und Gerichtsverfahren, bei denen es um Handelsschutzzölle und andere Handelsbeschränkungen für US-Importe von kristalliner Silizium-Photovoltaik geht ( CSPV) Solarprodukte.
Matt berät Kunden auch zu Chancen und Risiken, die sich aus internationalen Verpflichtungen im Rahmen bilateraler, regionaler und multilateraler Handels- und Investitionsabkommen ergeben, einschließlich der Streitbeilegung und Beratung der Welthandelsorganisation (WTO). Gestützt auf sein Wissen über WTO-Abkommen berät Matt Mandanten dabei, ob die von Mitgliedsregierungen ergriffenen Maßnahmen den WTO-Abkommen entsprechen, zu Umsetzungsverfahren nach US-Recht und zu Methoden zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten, einschließlich durch formelle Streitbeilegung.
Zusätzlich zu seinen Rechtsmitteln, seiner Politik und seiner WTO-Arbeit verfügt Matt über Erfahrung im gesamten Spektrum des US-amerikanischen Handelsregulierungssystems, einschließlich Exportkontrollen, Wirtschaftssanktionen, Antikorruptions- und Antiboykottgesetzen.
Als außerordentlicher Juraprofessor am Washington College of Law der American University ist Matt Co-Dozent eines Kurses zum Thema „Das US-Handelsregime“ und hilft beim Coaching des WTO-Moot-Court-Teams der Schule. Matt war im Laufe seiner Karriere auch in verschiedenen Führungspositionen in der Anwaltskammer tätig, zuletzt als Präsident der Customs and International Trade Bar Association (CITBA) von 2020 bis 2022.
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Matt hat Mandanten aus verschiedenen Branchen in Antidumpingzoll-, Ausgleichszoll- und Schutzrechtsstreitigkeiten vertreten und berät regelmäßig zu den geschäftlichen Auswirkungen der täglichen Handels- und Zollvorschriften. Er tritt regelmäßig vor verschiedenen US-Behörden und Gerichten auf, unter anderem in Verfahren vor dem Handelsministerium (DOC), der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP), der International Trade Commission (ITC) und dem Office of the US Trade Representative (USTR). Er vertritt Mandanten auch in Berufungsverfahren vor dem US-amerikanischen Court of International Trade und dem US-Berufungsgericht für den Federal Circuit. Zu seinen aktuellen Fallarbeiten gehört die Vertretung von US-Importeuren in einem Bundesgerichtsverfahren über Zölle gemäß Abschnitt 301 auf US-Importe aus China sowie die Vertretung der US-amerikanischen Solarindustrie in Verwaltungsbehörden und Gerichtsverfahren, bei denen es um Handelsschutzzölle und andere Handelsbeschränkungen für US-Importe von kristalliner Silizium-Photovoltaik geht ( CSPV) Solarprodukte.
Matt berät Kunden auch zu Chancen und Risiken, die sich aus internationalen Verpflichtungen im Rahmen bilateraler, regionaler und multilateraler Handels- und Investitionsabkommen ergeben, einschließlich der Streitbeilegung und Beratung der Welthandelsorganisation (WTO). Gestützt auf sein Wissen über WTO-Abkommen berät Matt Mandanten dabei, ob die von Mitgliedsregierungen ergriffenen Maßnahmen den WTO-Abkommen entsprechen, zu Umsetzungsverfahren nach US-Recht und zu Methoden zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten, einschließlich durch formelle Streitbeilegung.
Zusätzlich zu seinen Rechtsmitteln, seiner Politik und seiner WTO-Arbeit verfügt Matt über Erfahrung im gesamten Spektrum des US-amerikanischen Handelsregulierungssystems, einschließlich Exportkontrollen, Wirtschaftssanktionen, Antikorruptions- und Antiboykottgesetzen.
Als außerordentlicher Juraprofessor am Washington College of Law der American University ist Matt Co-Dozent eines Kurses zum Thema „Das US-Handelsregime“ und hilft beim Coaching des WTO-Moot-Court-Teams der Schule. Matt war im Laufe seiner Karriere auch in verschiedenen Führungspositionen in der Anwaltskammer tätig, zuletzt als Präsident der Customs and International Trade Bar Association (CITBA) von 2020 bis 2022.
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Rechtsstreitigkeiten über Handelsabhilfemaßnahmen
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Matt hat Mandanten aus verschiedenen Branchen in Antidumpingzoll-, Ausgleichszoll- und Schutzrechtsstreitigkeiten vertreten und berät regelmäßig zu den geschäftlichen Auswirkungen der täglichen Handels- und Zollvorschriften. Er tritt regelmäßig vor verschiedenen US-Behörden und Gerichten auf, unter anderem in Verfahren vor dem Handelsministerium (DOC), der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP), der International Trade Commission (ITC) und dem Office of the US Trade Representative (USTR). Er vertritt Mandanten auch in Berufungsverfahren vor dem US-amerikanischen Court of International Trade und dem US-Berufungsgericht für den Federal Circuit. Zu seinen aktuellen Fallarbeiten gehört die Vertretung von US-Importeuren in einem Bundesgerichtsverfahren über Zölle gemäß Abschnitt 301 auf US-Importe aus China sowie die Vertretung der US-amerikanischen Solarindustrie in Verwaltungsbehörden und Gerichtsverfahren, bei denen es um Handelsschutzzölle und andere Handelsbeschränkungen für US-Importe von kristalliner Silizium-Photovoltaik geht ( CSPV) Solarprodukte.
Matt berät Kunden auch zu Chancen und Risiken, die sich aus internationalen Verpflichtungen im Rahmen bilateraler, regionaler und multilateraler Handels- und Investitionsabkommen ergeben, einschließlich der Streitbeilegung und Beratung der Welthandelsorganisation (WTO). Gestützt auf sein Wissen über WTO-Abkommen berät Matt Mandanten dabei, ob die von Mitgliedsregierungen ergriffenen Maßnahmen den WTO-Abkommen entsprechen, zu Umsetzungsverfahren nach US-Recht und zu Methoden zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten, einschließlich durch formelle Streitbeilegung.
Zusätzlich zu seinen Rechtsmitteln, seiner Politik und seiner WTO-Arbeit verfügt Matt über Erfahrung im gesamten Spektrum des US-amerikanischen Handelsregulierungssystems, einschließlich Exportkontrollen, Wirtschaftssanktionen, Antikorruptions- und Antiboykottgesetzen.
Als außerordentlicher Juraprofessor am Washington College of Law der American University ist Matt Co-Dozent eines Kurses zum Thema „Das US-Handelsregime“ und hilft beim Coaching des WTO-Moot-Court-Teams der Schule. Matt war im Laufe seiner Karriere auch in verschiedenen Führungspositionen in der Anwaltskammer tätig, zuletzt als Präsident der Customs and International Trade Bar Association (CITBA) von 2020 bis 2022.
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Matt berät Kunden auch zu Chancen und Risiken, die sich aus internationalen Verpflichtungen im Rahmen bilateraler, regionaler und multilateraler Handels- und Investitionsabkommen ergeben, einschließlich der Streitbeilegung und Beratung der Welthandelsorganisation (WTO). Gestützt auf sein Wissen über WTO-Abkommen berät Matt Mandanten dabei, ob die von Mitgliedsregierungen ergriffenen Maßnahmen den WTO-Abkommen entsprechen, zu Umsetzungsverfahren nach US-Recht und zu Methoden zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten, einschließlich durch formelle Streitbeilegung.
Zusätzlich zu seinen Rechtsmitteln, seiner Politik und seiner WTO-Arbeit verfügt Matt über Erfahrung im gesamten Spektrum des US-amerikanischen Handelsregulierungssystems, einschließlich Exportkontrollen, Wirtschaftssanktionen, Antikorruptions- und Antiboykottgesetzen.
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